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BEG-Förderung 2026

Bis zu 80% Förderung für Ihre neue Heizung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht den Heizungstausch so attraktiv wie nie. Hier erfahren Sie alles über Förderprogramme, Voraussetzungen und Boni.

KfW-Programm 458

Heizungsförderung für Privatpersonen

Das Förderprogramm unterstützt den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden.

Grundvoraussetzungen

🏠

Bestandsgebäude

Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen

👤

Privatperson

Eigentümer muss eine natürliche Person sein (im Grundbuch eingetragen)

📝

Antrag VOR Auftrag

Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden

🔧

Hydraulischer Abgleich

Optimierung des Heizungsverteilsystems ist Pflicht

Die Förderung im Detail

30%

Grundförderung

Die Basisförderung erhalten alle Antragsteller – sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter.

SelbstnutzerVermieter
+16%

Klimageschwindigkeitsbonus

Für den frühzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung im selbstgenutzten Wohngebäude.

Qualifizierende Heizungstypen:

Altersunabhängig:

  • Ölheizung
  • Kohleheizung
  • Gas-Etagenheizung
  • Nachtspeicherheizung

Mind. 20 Jahre alt:

  • Gas-Zentralheizung
  • Biomasseheizung
Wichtig: Die alte Heizung muss noch funktionstüchtig sein. Fällt sie vor dem Austausch irreparabel aus, entfällt der Bonus!

Mit der BEG-Reform (ab 21. Juli 2026) beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte.

Nur Selbstnutzer
bis 40%

Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer. Mit der BEG-Reform dreistufig gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.

Voraussetzungen:
  • Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %
  • Nachweis über Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung
  • Nur für die selbstgenutzte Hauptwohneinheit
Nur Selbstnutzer
−10.000 €
aufs anrechenbare Einkommen

Familienzuschlag neu

Neu mit der BEG-Reform: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten einen einmaligen Familienzuschlag.

  • Senkt das anzurechnende Haushaltseinkommen pauschal um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
  • Kann in eine höhere Einkommensbonus-Stufe heben (z. B. 40.000 € → 30.000 € → 40 % statt 30 %).
  • Gilt für die selbstgenutzte Wohneinheit.
Nur SelbstnutzerMit minderjährigem Kind

Förderfähige Kosten

28.000 €
Erste Wohneinheit (z.B. EFH)
15.000 €
Je weitere WE (2. bis 6.)
8.000 €
Je weitere WE (ab 7.)

Maximaler Förderbetrag bei 80% Quote und 28.000 € förderfähigen Kosten (1. WE): 22.400 €. Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich.

80%
Maximale Förderquote

Mit der BEG-Reform ist die Summe aller Boni auf 80% der förderfähigen Kosten gedeckelt (zuvor 70%). Auch wenn Sie rechnerisch auf mehr kommen würden, werden maximal 80% ausgezahlt.

Interaktiver Förderrechner

Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung für den Heizungstausch.

Förderrechner KfW 458

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

BEG-Reform · ab 21.07.2026
25 Jahre
45.000
20.000 €90.000 €
Anrechenbares Einkommen: 45.000Einkommensbonus +10%
25.000
15.000 €45.000 €

Ihre Förderung im Detail

Grundförderung30%
Klimageschwindigkeitsbonus
+16%
Einkommensbonus
+10%
Gesamt56%
Förderfähige Kosten25.000
Förderbetrag14.000
Ihr Eigenanteil11.000
Förderung: 14.000Eigenanteil: 11.000

Hinweis: Berechnung nach den Eckpunkten der BEG-Reform, gültig ab 21. Juli 2026. Dreistufiger Einkommensbonus (40/30/10 %), einmaliger Familienzuschlag (−10.000 €), Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab Februar 2027 sinkend). Maximaler Gesamtfördersatz 80 %. Diese Berechnung dient zur Orientierung; die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW bei Antragstellung geprüft. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Voraussetzung: Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren. Förderfähige Höchstkosten 1. WE 28.000 € (max. Zuschuss 22.400 €); ab Februar 2027 sinken Kosten und Klimabonus halbjährlich. Finale Werte legt die Förderrichtlinie zum 21.07.2026 fest.

BAFA-Förderung

Heizungsoptimierung

Neben dem Heizungsaustausch fördert das BAFA auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Einbau voreinstellbarer Thermostatventile
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau von Flächenheizungen

Förderkonditionen

Basisförderung15%
Mit iSFP-Bonus20%

Bei Umsetzung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans

Voraussetzungen:

  • • Heizung muss mind. 2 Jahre alt sein
  • • Bei fossiler Heizung: max. 20 Jahre alt
  • • Mindestinvestition: 300 €

So läuft die Förderung ab

Wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie.

1

Beratung

Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit

2

Angebot

Transparentes Festpreisangebot

3

Antrag

Sie stellen den KfW-Antrag

4

Installation

Nach Zusage: Montage

5

Auszahlung

Zuschuss wird überwiesen

Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten übernehmen wir:

Technische ProjektbegleitungFörderantrag bei der KfWErforderliche NachweiseBestätigung nach Durchführung

Quellen & weiterführende Informationen

Stand: April 2026. Änderungen vorbehalten.

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