Bis zu 80% Förderung für Ihre neue Heizung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht den Heizungstausch so attraktiv wie nie. Hier erfahren Sie alles über Förderprogramme, Voraussetzungen und Boni.
Heizungsförderung für Privatpersonen
Das Förderprogramm unterstützt den Austausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden.
Grundvoraussetzungen
Bestandsgebäude
Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen
Privatperson
Eigentümer muss eine natürliche Person sein (im Grundbuch eingetragen)
Antrag VOR Auftrag
Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden
Hydraulischer Abgleich
Optimierung des Heizungsverteilsystems ist Pflicht
Die Förderung im Detail
Grundförderung
Die Basisförderung erhalten alle Antragsteller – sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter.
Klimageschwindigkeitsbonus
Für den frühzeitigen Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung im selbstgenutzten Wohngebäude.
Qualifizierende Heizungstypen:
Altersunabhängig:
- Ölheizung
- Kohleheizung
- Gas-Etagenheizung
- Nachtspeicherheizung
Mind. 20 Jahre alt:
- Gas-Zentralheizung
- Biomasseheizung
Mit der BEG-Reform (ab 21. Juli 2026) beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer. Mit der BEG-Reform dreistufig gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.
Voraussetzungen:
- Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen: bis 30.000 € → 40 %, bis 40.000 € → 30 %, bis 50.000 € → 10 %
- Nachweis über Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung
- Nur für die selbstgenutzte Hauptwohneinheit
Familienzuschlag neu
Neu mit der BEG-Reform: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten einen einmaligen Familienzuschlag.
- Senkt das anzurechnende Haushaltseinkommen pauschal um 10.000 € – unabhängig von der Anzahl der Kinder.
- Kann in eine höhere Einkommensbonus-Stufe heben (z. B. 40.000 € → 30.000 € → 40 % statt 30 %).
- Gilt für die selbstgenutzte Wohneinheit.
Förderfähige Kosten
Maximaler Förderbetrag bei 80% Quote und 28.000 € förderfähigen Kosten (1. WE): 22.400 €. Ab Februar 2027 sinken die förderfähigen Höchstkosten halbjährlich.
Mit der BEG-Reform ist die Summe aller Boni auf 80% der förderfähigen Kosten gedeckelt (zuvor 70%). Auch wenn Sie rechnerisch auf mehr kommen würden, werden maximal 80% ausgezahlt.
Interaktiver Förderrechner
Berechnen Sie Ihre individuelle Förderung für den Heizungstausch.
Förderrechner KfW 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Ihre Förderung im Detail
Hinweis: Berechnung nach den Eckpunkten der BEG-Reform, gültig ab 21. Juli 2026. Dreistufiger Einkommensbonus (40/30/10 %), einmaliger Familienzuschlag (−10.000 €), Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (ab Februar 2027 sinkend). Maximaler Gesamtfördersatz 80 %. Diese Berechnung dient zur Orientierung; die tatsächliche Förderhöhe wird von der KfW bei Antragstellung geprüft. Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Voraussetzung: Wohngebäude mit Bauantrag/Bauanzeige vor mind. 5 Jahren. Förderfähige Höchstkosten 1. WE 28.000 € (max. Zuschuss 22.400 €); ab Februar 2027 sinken Kosten und Klimabonus halbjährlich. Finale Werte legt die Förderrichtlinie zum 21.07.2026 fest.
Heizungsoptimierung
Neben dem Heizungsaustausch fördert das BAFA auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Förderfähige Maßnahmen
- Hydraulischer Abgleich (Verfahren B)
- Austausch von Heizungspumpen
- Einbau voreinstellbarer Thermostatventile
- Dämmung von Rohrleitungen
- Einbau von Flächenheizungen
Förderkonditionen
Bei Umsetzung als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans
Voraussetzungen:
- • Heizung muss mind. 2 Jahre alt sein
- • Bei fossiler Heizung: max. 20 Jahre alt
- • Mindestinvestition: 300 €
So läuft die Förderung ab
Wir übernehmen den kompletten Prozess für Sie.
Beratung
Wir prüfen Ihre Förderfähigkeit
Angebot
Transparentes Festpreisangebot
Antrag
Sie stellen den KfW-Antrag
Installation
Nach Zusage: Montage
Auszahlung
Zuschuss wird überwiesen
Als zertifizierte Energieeffizienz-Experten übernehmen wir:
Quellen & weiterführende Informationen
Stand: April 2026. Änderungen vorbehalten.
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