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BEG-Reform 2026: Neue Förderbedingungen ab 21. Juli

Das BMWE reformiert die BEG: dreistufiger Einkommensbonus, Familienzuschlag, degressive Boni. Umstellungsphase 9.–20. Juli, neue Konditionen ab 21. Juli 2026.

Das Wichtigste in Kürze

Die Bundesregierung stellt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu auf. Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft eine Umstellungsphase ohne neue Anträge, ab dem 21. Juli 2026 gelten die neuen Bedingungen. Kern der Reform: ein dreistufiger Einkommensbonus, ein neuer Familienzuschlag und schrittweise sinkende Boni. KfW und BAFA bleiben Ihre Ansprechpartner.

1. Umstellungsphase: die wichtigsten Termine

Damit KfW und BAFA ihre Systeme auf die neuen Regeln umstellen können, gibt es ein kurzes Zeitfenster ohne neue Anträge. Wer ein laufendes Vorhaben hat, sollte die Fristen kennen:

  1. 8. Juli 2026
    BMWE stellt die Reform vor

    Nach Zustimmung des Haushaltsausschusses veröffentlicht das Bundeswirtschaftsministerium die neuen Eckpunkte der BEG.

  2. 9.–20. Juli 2026
    Umstellungsphase

    Für technische Anpassungen werden keine neuen Anträge angenommen: Das BAFA erstellt keine neuen technischen Projektbeschreibungen (TPB), die KfW keine neuen Antragsbestätigungen. Bestätigungen und TPB, die bis einschließlich 8. Juli erzeugt wurden, können aber noch bis 20. Juli zu den bisherigen Konditionen eingereicht werden.

  3. 21. Juli 2026
    Neue Förderbedingungen in Kraft

    Die reformierten Konditionen gelten. Neue TPB und Antragsbestätigungen sind wieder erhältlich.

Vertrauensschutz

Bereits erteilte Zusagen von KfW und BAFA bleiben gültig — die Bundesmittel dafür sind reserviert. Auch schon eingereichte Anträge werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft und bewilligt.

2. Neuer dreistufiger Einkommensbonus

Der bisher einstufige Einkommensbonus wird auf drei Stufen erweitert. Er richtet sich an Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer und bemisst sich am zu versteuernden Haushaltseinkommen:

40 %
Bonus
bis 30.000 €
Haushaltseinkommen · erhöht
30 %
Bonus
bis 40.000 €
Haushaltseinkommen · unverändert
10 %
Bonus
bis 50.000 €
Haushaltseinkommen · neu

Neu: Familienzuschlag

Erstmals gibt es in der Heizungsförderung einen Familienzuschlag. Er senkt das anzurechnende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 € — unabhängig von der Anzahl der Kinder, sobald mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Dadurch rutschen mehr Familien in eine höhere Bonusstufe (Beispiel: 40.000 € Einkommen zählen dann als 30.000 € — also 40 % statt 30 %).

3. Heizungsförderung (KfW 458): das bleibt, das ändert sich

Das bleibt

  • Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten
  • KfW als Ansprechpartner für die Heizungsförderung (Zuschuss 458)

Das ändert sich

  • Maximaler Gesamtfördersatz steigt von 70 % auf 80 %
  • Förderfähige Höchstkosten der 1. Wohneinheit sinken von 30.000 € auf 28.000 € — der maximale Zuschuss steigt dadurch auf 22.400 € (80 % × 28.000 €)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: künftig 16 % — ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte fallend, bis er 2028 entfällt
  • Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen
  • Förderfähige Höchstkosten und Klimabonus sinken ab 2027 schrittweise (degressiv)

Wichtig zur Einordnung: Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus lassen sich kombinieren — der Gesamt-Höchstfördersatz liegt mit der Reform bei 80 % (zuvor 70 %). Wie hoch Ihre Förderung am Ende ausfällt, hängt von Ihrer Einkommensstufe, dem Zeitpunkt und der Maßnahme ab — die genauen Sätze veröffentlichen KfW und BAFA in ihren Förderbedingungen.

4. Fokus auf ineffiziente Gebäude (BAFA)

Bei den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, die das BAFA fördert, verschiebt sich der Schwerpunkt stärker auf die Gebäude mit dem größten Handlungsbedarf:

  • WPB-Bonus wird ausgeweitet: Der Bonus für die energetisch schlechtesten Gebäude („Worst Performing Buildings") gilt künftig für weitere Effizienzmaßnahmen.
  • Serielle Sanierung gestärkt: Der Bonus wird erweitert und besser mit dem WPB-Bonus verzahnt.
  • Kosten degressiv: Die förderfähigen Kosten werden zeitlich gestreckt und schrittweise gesenkt — das schafft Planungssicherheit und soll die Preise etwa für die Wärmepumpen-Montage senken.

5. Was verlässlich bleibt

An den Grundstrukturen ändert sich nichts: Die BEG wird fortgeführt, KfW und BAFA bleiben in ihren bekannten Zuständigkeiten Ihre Ansprechpartner, die Förderkulisse bleibt nach Aussage des BMWE „umfassend und stabil". Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche betont, dass die Reform vor allem Klarheit und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Handwerk schaffen soll.

6. Was Sie jetzt tun sollten

  • Läuft bereits ein Vorhaben mit gültiger Antragsbestätigung oder TPB (bis 8. Juli erzeugt)? Reichen Sie bis 20. Juli ein und sichern Sie sich die bisherigen Konditionen.
  • Planen Sie neu? Ab 21. Juli beantragen — und prüfen, ob der neue Einkommensbonus oder der Familienzuschlag für Sie günstiger ausfällt.
  • Den höheren Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) gibt es nur bis zur ersten Absenkung im Februar 2027.
  • Unsicher, welche Boni Sie kombinieren dürfen? Wir rechnen Ihren Fall durch — kostenfrei.

Fazit

Die BEG bleibt — sie wird sozialer, fokussierter und mit der Zeit schlanker. Für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen sowie für Familien verbessern sich die Konditionen spürbar. Wer ein laufendes Vorhaben hat, sollte die Fristen der Umstellungsphase im Blick behalten; wer neu plant, profitiert vom höheren Einkommensbonus — und sollte den noch hohen Klimageschwindigkeitsbonus nutzen, bevor er ab 2027 sinkt.

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Quellenverzeichnis

  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE): Pressemitteilung „Reform der Gebäudeförderung", 8. Juli 2026.
  2. KfW: Pressemitteilung zur Heizungsförderung (Zuschuss 458), Juli 2026.
  3. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Kurzmeldung zur BEG-Umstellungsphase, 9. Juli 2026.
  4. BMWE: Pressepapier „Reform der Gebäudeförderung", Juli 2026.
  5. BEG-FAQ, energiewechsel.de (Bundesförderung für effiziente Gebäude).

Über den Autor: meisterpartner Service GmbH — Energieberatung & SHK-Fachbetrieb in Dortmund. Als bei der dena gelistete Energieeffizienzexperten begleiten wir Sanierungs- und Heizungs­vorhaben von der Förderberatung bis zur Antragstellung bei KfW und BAFA. Dieser Beitrag fasst öffentlich verfügbare Informationen zusammen und ersetzt keine individuelle Förderberatung.

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